Seit dem 1. September 2008 gilt die neue Tierschutzverordnung des Bundes.


 Aufgrund dieses Gesetzes Art 68 Abs.1, müssen alle Hundehalter einen theoretischen und einen praktischen Kurs besuchen (Sachkundenachweis SKN)

Die Tierschutzverordnung schreibt vor, dass Neuhundehalter, also Personen, welche zum ersten mal einen Hund erwerben, vor dem Kauf einen mindestens 4-stündigen Theoriekurs besuchen. Sie sind somit vor dem Erwerb eines Hundes verpflichtet, ihre Sachkunde in Hundehaltung und Umgang mit Hunden nachzuweisen.

Personen welche bereits einen oder mehrere Hunde gehalten haben müssen nur einen praktischen Kurs absolvieren.

                     

 

 

 
 

Der Hund ist bereits vor dem
 1. 9.2008 bei ihnen

 
 

Der Hund kommt zwischen dem 1.9.2008 und dem 1.9.2010 zu ihnen

 
 

Der Hund kommt nach dem 1.September 2010 zu ihnen

 
 

Hundehalter , der bereits nachweislich einen Hund gehalten hat

 
 

keine Ausbildung vorgeschrieben

 
 

Sie müssen bis zum 1.9.2010 oder innerhalb eines Jahres das praktische Training absolvieren 

 
 

Sie müssen innerhalb eines Jahres nach dem Kauf das  praktische Training absolvieren 

 
 

Erst-Hundehalter

 
 

keine Ausbildung vorgeschrieben

 
 

Sie müssen den Theorie-kurs und das praktische Training bis zum 1.9.2010 oder innerhalb eines Jahres absolvieren

 
 

Sie müssen vor dem Kauf den Theoriekurs und innerhalb eines Jahres nach dem Kauf das praktische Training absolvieren

 
©Kynologischer Verein Weinfelden
Letzte Aktualisierung: 16.01.2012 - 12:14 Uhr