Seit dem 1. September 2008 gilt die neue Tierschutzverordnung des Bundes.
Aufgrund dieses Gesetzes Art 68 Abs.1, müssen alle Hundehalter einen theoretischen und einen praktischen Kurs besuchen (Sachkundenachweis SKN)
Die Tierschutzverordnung schreibt vor, dass Neuhundehalter, also Personen, welche zum ersten mal einen Hund erwerben, vor dem Kauf einen mindestens 4-stündigen Theoriekurs besuchen. Sie sind somit vor dem Erwerb eines Hundes verpflichtet, ihre Sachkunde in Hundehaltung und Umgang mit Hunden nachzuweisen.
Personen welche bereits einen oder mehrere Hunde gehalten haben müssen nur einen praktischen Kurs absolvieren.
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| Der Hund ist bereits vor dem | Der Hund kommt zwischen dem 1.9.2008 und dem 1.9.2010 zu ihnen | Der Hund kommt nach dem 1.September 2010 zu ihnen |
| Hundehalter , der bereits nachweislich einen Hund gehalten hat | keine Ausbildung vorgeschrieben | Sie müssen bis zum 1.9.2010 oder innerhalb eines Jahres das praktische Training absolvieren | Sie müssen innerhalb eines Jahres nach dem Kauf das praktische Training absolvieren |
| Erst-Hundehalter | keine Ausbildung vorgeschrieben | Sie müssen den Theorie-kurs und das praktische Training bis zum 1.9.2010 oder innerhalb eines Jahres absolvieren | Sie müssen vor dem Kauf den Theoriekurs und innerhalb eines Jahres nach dem Kauf das praktische Training absolvieren |
Hunde die auf der "Rasseliste" des Kt. Thurgau aufgeführt sind, dürfen nur mit einer kantonalen Bewilligung an den Kursen teilnehmen. Die Bewilligung ist am ersten Kursabend mitzubringen. Mehr Infos unter www.veterinaeramt.tg.ch
Ich interessiere mich für den vom Bund vorgeschriebenen Theoriekurs (2x2 Std.) CHF 150.--